Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte der neueren Zeit - S. 53

1917 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Die ersten Stuarts. Iii64—Iv13. 53 Luft zu sprengen. Auch die Puritaner traten ihm schroff gegenüber; ihre Lehre griff rasch um sich; sie strebten die Gleichheit aller Menschen an und wollten das Leben nach den Geboten des Alten Testaments einrichten: sie gaben ihren Kindern alttestamentliche Namen und hielten Weintrinken und Tanz, das Tragen langer Haare, ge- □ stärkter Kragen für sündhaft. □ 2. Doch erst Jakobs Sohn Karl I. geriet mit dem Parlament und den Puritanern in offenen Kampf. * *(£r stellte sie wie die andern „Dissenters" vor die „Hohe Kommission", die Vorkämpfer der Volksrechte vor einen andern Gerichtshof, die „Sternkammer". Das Parlament weigerte sich, ihm das Tonnen- und Pfundgeld, wie es sonst üblich war, gleich bei Beginn seiner Regierung zu bewilligen, und widersetzte sich dann der eigenmächtigen Erhebung dieser Steuer. Der Gegensatz verschärfte sich noch, als der König der Petition of Rights, einer Zusammenfassung der englischen Volksrechte, nachdem er sie angenommen hatte, sofort □ zuwiderhandelte.!^ Elf Jahre lang regierte er, unbekümmert um Verfassung und Königseid, ohne Parlament; er schrieb nach Gutdünken Steuern aus, die mit Härte eingetrieben wurden; widerspenstige Mitglieder des Parlaments sowie einzelne Puritaner ließ er mit Geldbußen und Einkerkerung bestrafen. Schließlich wollte er den Schotten die anglikanische Kirchenverfassung aufzwingen. Als jedoch in Edinburg der erste Bischof auf die Kanzel trat, brach eine Empörung aus. Das zur Niederwerfung der Schotten nötige Geld sollte die Volksvertretung bewilligen, die er endlich berief. Allein das „lange Parlament" machte dem König zunächst die Ausübung seines Rechtes unmöglich, die Volksvertretung aufzulösen; alsdann forderte es von ihm Abstellung seiner ungesetzlichen Anordnungen und schickte seinen Minister Lord Stafford nach richterlichem Spruch aufs Schafott. Vergebens erschien Karl I. persönlich im Parlament, um die Führer der Opposition als Hochverräter zu verhaften. Der Aufruhr toste durch die Stadt und die benachbarten Grafschaften. 3. Karl verließ seine Hauptstadt, entschlossen zum Kriege. Aber wider Erwarten erlagen seine adeligen „Kavaliere" den verachteten puritanischen „Rundköpfen", die ihre Haare kurz schoren. * * Damals hat sich der englische Adel für seinen König zu-

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 109

1917 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Friedrichs Ii. Friedenswerk. V 52—5. 109 Vater; seine Meinung sprach er mündlich und schriftlich recht unumwunden aus*). Sein Vater hatte dem Generaldirektorium in seinen langen Sitzungen jeweils ein Mittagsmahl auftragen lassen; das schaffte Friedrich ab: „Wenn sie fleisich arbeiten, So können sie ihre arbeit des morgens in 3 Stunden Gerichten, wenn Sie Sich aber Historien vertzehlen, Zeitungen lesen, So ist der gantze Tag nicht lang genung." Gleich nach dem Dresdener Frieden führte er eine einfachere, mildere und billigere Rechtspflege ein. Die Rechtspflege sah er als die ursprünglichste und höchste Pflicht des Staatsoberhauptes an. Vor dem Beginn eines Rechtsstreites sollte stets in mündlicher Verhandlung ein Ausgleich versucht werden. Er suchte den Gerichtsgang immer mehr abzukürzen und zu vereinfachen; die Anwälte (Advokaten) durften ihre Gebühren erst am Ende des Verfahrens erheben. Die Erkenntnisse der Strafkammern ließ er sich alle vorlegen, damit die Leute nicht „gehudelt" würden; aber persönliche Eingriffe versagte er sich immer strenger. „In den Gerichtshöfen müssen die Gesetze sprechen und der Souverän schweigen," war sein Grundsatz. Ein allgemeines Landrecht, das er ausarbeiten ließ, kam erst unter seinem Nachfolger zur Einführung. Dem Gesetz unterstellte er sich selbst wie sein Vater; in zweifelhaften Fällen sollten die Richter lieber ihm unrecht tun als andern. Denn er wollte keinen Vorteil als den des Staates; auf dem Sterbelager verpflichtete er seinen Nachfolger zu diesem Grundsatz. 5. Er wollte ein Vormund seines Volkes sein, vor allem der Armen und Unmündigen. Er setzte einen eigenen Armenanwalt ein, und wehe den Richtern, die gewagt hätten, das Recht zu biegen zugunsten der Großen! Seine Zölle verschonten die Bedürfnisse der unbemittelten Klassen: Schweinefleisch und Mehl. Die Erbauung des Schlosses Sanssouci und später des Neuen Palais sollte den Armen Arbeit und Verdienst bieten. * *Die Bauern waren schon unter Friedrich Wilhelm nicht mehr leibeigen, d. H. sie durften nicht verkauft werden. Aber sie waren „an die Scholle gebunden", erbuntertänig: sie durften nicht auswandern. Auf eignen Erwerb hatten sie ein Recht; aber sie unter* *) Beispiele seiner gefürchteten Randbemerkungen und Belege seines ganzen Denkens und Schaffens bietet Ferdinand Reinholds Ausgabe der Briefe und Verordnungen in Diesterwegs Deutschen Schulausgaben, Xiv. Band.

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 108

1917 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
108 Preußen und Österreich. gärten: Friedrich übertraf seinen Vater noch an Sparsamkeit in der Verwendung öffentlicher Gelder. Als die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer 165 Taler für die Ausbesserung des Weges von Rheinsberg nach Ruppin verlangte, schrieb der junge König: „Ich kenne den Weg und muß mir die Kriegskammer vohr ein arokes Beest halten." Ein französisches Gericht verurteilte damals unter Gutheißung des Pariser Parlaments einen blutjungen Edelmann wegen eines geringen, kaum erweislichen Vergehens zu Folter und Enthauptung, einen andern zu langsamem Feuertode, nachdem ihm die Zunge ausgerufen und die rechte Hand abgehackt worden; in Österreich erschien noch unter Maria Theresia eine neue Folterordnung. Fried-rich fand die Anwendung der ,,peinlichen Frage" ebenso grausam als unnütz; er schaffte schon am dritten Tage seiner Regierung die Folter ab und beseitigte die Todesstrafe für Diebstahl, drang auf mildere Bestrafung dieses Verbrechens, wenn es aus Not begangen, ein,,Mundraub" sei: die Menschen, fand er, seien weder Teufel noch Engel, und man müsse daher Nachsicht haben mit ihrer Schwäche. o. Noch Ludwig Xvi. mußte bei seiner Krönung schwören, die Ketzer auszurotten: mit Friedrich kommt in Deutschland der Gedanke der Gewissensfreiheit zur Herrschaft, wie ihn dann Schiller in seinem Marquis Pofa verkörpert hat. „Die Religionen," so verordnete er in den ersten Monaten, „Müsen alle -Lolleriret werden und Mus der fiscal (Staatsanwalt) nuhr das auge darauf haben das Keine der andern abruch Tuhe, den hier mus ein jeder nach Seiner Fasson Selich werden." Auf das Ansuchen eines Katholiken um das Bürgerrecht in Frankfurt a. O. verfügte er: „alle Religionen Seindt gleich und guht, wan nuhr Die leüte, so sie profisirn Erliche leüte seindt, und wen Türken und Heiden Kähmen und Wollen das Landt Pöplirn, so wollen wier sie Mosqueen und Kirchen bauen.' Den Katholiken in Berlin half er denn auch ein großes Gotteshaus bauen, das nach der Schutzheiligen Schlesiens Hedwigskirche genannt wurde. 4. Friedrichs Staatsverwaltung unterschied sich von andern durch Pünktlichkeit und strenge Gerechtigkeit. Wie seine Truppen musterte er seine Beamten auf seinen Dienstreisen so peinlich wie sein *) profeffteren = bekennen.

4. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 44

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
44 roilligung zu geben; auch berhaupt die gemeinen Lasten und Leistungen zu regulieren. 110. Die Stadtverordneten sind berechtigt, alle diese Angelegenheiten ohne Rcksprache mit der Gemeine abzumachen, es mgen solche nach den bestehenden Gesetzen, bei den Korporationen von der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder oder jedes einzelnen Mitglieds abhngen. Sie bedrfen dazu weder einer besonderen Instruktion oder Vollmacht der Brgerschaft, noch sind sie verpflichtet, derselben der ihre Beschlsse Rechenschaft zu geben. Das Gesetz und ihre Wahl sind ihre Vollmacht, ihre berzeugung und ihre Ansicht vom gemeinen Besten der Stadt ihre Instruktion, ihr Gewissen aber die Behrde, der sie deshalb Rechenschaft zu geben haben. Sie sind im vollsten Sinne Vertreter der ganzen Brgerschaft, mithin so wenig Vertreter des einzelnen Bezirks, der sie gewhlt hat, noch einer Korporation, Zunft usw., zu der sie zufllig gehren. 114. Alle Stadtverordnetenstellen mssen unentgeltlich verwaltet werden, und es wird jede Remuneration einzelner Stadtverordneten um so mehr ausdrcklich untersagt, als die Annahme solcher Remunerationen ohnehin schon Mangel an Gemeinsinn verraten wrde. Auch Sportein und Immunitten jeder Art sind unzulssig. Nur bare Auslagen drfen erstattet werden. 115. Jeder Stadtverordnete wird dagegen durch das vertrauen, welches die Brgerschaft vermge der auf ihn gefallenen Wahl ihm bezeigt, in einem hohen Grade geehrt und hat daher unter seinen Mitbrgern auf eine vorzgliche ffentliche Achtung Anspruch. 33. Das Wext des Freiherrn von Stein. Rus der Rede des Brgermeisters Dr. Reicks zu Berlin bei der Iahrhundertfeier der Stdteordnung, gehalten vor S. Itt. d. Kaiser. Mit Bewunderung und in Dankgefhl lenken wir heute die Blicke zurck auf den Mann, ohne dessen Wirken wir uns die (Entwicke-Iung unseres deutschen Vaterlandes gar nicht mehr zu denken vermgen, ohne dessen geistige Tatkraft namentlich die deutschen Städte nicht das geworden wren, als was sie heute vor aller toelt dastehen: die mchtigsten Pfeiler eines mchtigen und gefunden Staates. (Es ist nichts bertriebenes in diesem Ausdruck: Man braucht nur zu versuchen, sich die Städte in ihrer jetzigen Gestalt wegzudenken aus dem Bilde unseres Vaterlandes wie tief mte der stolze Bau zusammenschrumpfen. Und wenn er nichts anderes geleistet htte schon allein deswegen, weil er den Grund zu solchen Pfeilern legte, weil er im wahrsten Sinne des Wortes unser geistiger Stdteerbauer gewesen ist, drfen wir mit Recht den Freiherrn Karl vom Stein einen groen Mann nennen. Ich sage mit Recht. Denn ich glaube: die Nachwelt ist es, der die Rolle zufllt, diesen Titel zu vergeben. Wer htte den Mut, einen unter uns als einen groen Mann zu bezeichnen, ohne Widerspruch befrchten zu mssen? (Es verschlgt daher

5. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 37

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
37 lichkeit aufzustellen, da jeder im Volke frei in moralischer Richtung entwickeln knne, und auf solche Weise das Volk zu ntigen, König und Vaterland zu lieben, da es Gut und Leben ihnen gern zum Gpfer bringe. Ittit Ihrem Beistande, meine Herren, ist vieles bereits geschehen. Der letzte Rest der Sklaverei, die (Erbuntertnigkeit, ist vernichtet, und der unerschtterliche Pfeiler jedes Thrones, der Wille freier Menschen, ist ge-grndet. Das unbeschrnkte Recht zum Erwerb des Grundeigentums ist proklamiert. Dem Volke ist die Befugnis, seine ersten Lebensbedrfnisse sich selbst zu bereiten, wiedergegeben. Die Städte sind mndig erklrt, und andere minder wichtige Bande, die nur einzelnen ntzen und dadurch die Vaterlandsliebe lhmten, sind gelost. Wird das, was bis jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht erhalten, so sind nur wenige hauptschritte mehr brig. Ich nehme mir die Freiheit, sie Ihnen einzeln aufzuzhlen, nicht um Ihre Handlungen dadurch zu leiten, denn Ihre Einsicht und Patriotismus bedrfen keiner Leitung, fondern um Ihnen zur Beurteilung meiner Handlungen und Absichten einen Mastab zu geben. 1. Regierung kann nur von der hchsten Gewalt ausgehen. Sobald das Recht, die Handlungen eines Mituntertans zu bestimmen und zu leiten, mit einem Grundstcke ererbt oder erkauft werden kann, verliert die hchste Gewalt ihrer Wrde, und im gekrnkten Untertan wird die Anhnglichkeit an den Staat geschwcht. Nur der König sei Herr, infofern diese Benennung die Polizeigewalt bezeichnet, und sein Recht be nur der aus, dem er es jedesmal bertrgt . . . 2. Derjenige, der Recht sprechen soll, hnge nur von der hchsten Gewalt ab. Wenn diese einen Untertan ntigt, da Recht zu suchen, wo der Richter vom Gegner abhngt, dann schwcht sie selbst den Glauben an ein unerschtterliches Recht, zerstrt die Meinung von ihrer hohen Wrde und den Sinn fr ihre unverletzbare Heiligkeit. Die Aufhebung der Patri-monial-3urisdiktion ist bereits eingeleitet. 3. Die (Erbuntertnigkeit ist vernichtet. (Es bestehen aber noch in einigen Gegenden Gesindeordnungen, welche die Freiheit des Volks lhmen . . . (Es bedarf meiner (Einficht nach keiner neuen Gefindeordnung, fondern nur die Aufhebung der vorhandenen. Das, was das allgemeine Landrecht der das Gesindewesen festsetzt, scheint mir durchaus zureichend. In diesen drei Stzen ist die Freiheit der Untertanen, ihr Recht und ihre Treue gegen den König begrndet. Alle Bestimmungen, die hiervon ausgehen, knnen nur Gutes wirken. Das nchste Befrderungsmittel scheint 4. eine allgemeine Hational-Reprfentation. heilig war mir und bleibe mir das Recht und diese unumschrnkte Gewalt unsres Knigs. Aber damit dieses Recht und diese unumschrnkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mir notwendig, der hchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch sie die Wnsche des Volkes kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Teilnahme an den Operationen des Staates entzogen wird, wenn man ihm sogar die Verwaltung seiner Kommunalangelegenheiten entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung teils gleichgltig, teils in einzelnen Fllen in Opposition

6. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 142

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Spur. Sieben hochachtbare Gelehrte, ein jeder hervorragend in seinem Fache, alle dafr bekannt, nur ihrer Wissenschaft und ihrem Berufe zu leben und von jedem ffentlichen Treiben sich fernzuhalten, treffen zusammen in dem Entschlsse, einen fltt zu vollziehen, von dem die im voraus ahnen knnen, da er ihnen groe Unannehmlichkeiten beretten, vielleicht ihre Stelle kosten werde,- sie vollziehen gleichwohl diesen Akt, einfach, weil ihr Gewissen ihnen solches gebietet; sie wanken nicht einen Augenblick in ihrem mannhaften Entschlsse, als die rgste der ge-frchteten Solgen, ihre Amtsentsetzung, wirklich eintritt; sie suchen ebensowenig aus dem aufsehen, das ihr Schritt macht, aus den Huldigungen, die ihnen dargebracht werden, irgendwie vorteil fr ihre Personen zu ziehen, weisen vielmehr diese Huldigungen, soviel sie knnen, in unge-heuchelter Bescheidenheit zurck. _ . ... Die Persnlichkeiten der sieben Männer selbst waren Brgschaft dafr, da man es hier lediglich mit einem Ausflu strengster Gewissenhaftigkeit, ohne alle und jede politischen oder persnlichen Nebenrcksichten, zu tun hatte. Die offiziellen Kreife befanden sich in grter Verlegenheit. Sie konnten der sittlichen (Ehrenhaftigkeit ebenso wie der wissenschaftlichen Be-beutung von Mnnern, wie Dahlmann, Hlbrecht u. a. ihre Hochachtung nicht versagen; aber sie wollten auf der anderen Seite auch nicht irgend etwas tun, was den König von Hannover verletzen knnte, oder gegen das verstoen, was man in diesen Kreisen die Solidaritt der k^ns^' vativen Interessen" nannte. So bewegten sie sich in den peinlichsten Selbstwidersprchen. In den Stndeslen der konstitutionellen deutschen Staaten weckte der Verfassungskampf der Hannoveraner ein lautes (Echo. Ivo immer eine deutsche Stndeversammlung in den nchsten Jahren zusammentrat, da gelangte auch alsbald die hannoversche Frage" auf die Tagesordnung, da wurde die Regierung entweder wegen ihrer Abstimmung der diese Frage in der Bundesversammlung interpelliert oder mit Antrgen wegen Herstellung des gestrten Rechtszuftandes in Hannover bestrmt. Nicht blo die liberale Opposition stellte solche Antrge, auch sehr konservative Ittnner sprachen ihr Mivergngen der das in Hannover vorgefallene unverhohlen aus. , ir. r , . , Dabei kam nun aber mehrfach auch eine wesentliche Lcke der be-stehenden Bundesverfassung zur Sprache, der Mangel eines obersten Gerichtshofes, bei welchem jeder deutsche Untertan, ohne eine Inkompetenzerklrung" befrchten zu mssen, einen sicheren Schutz fr von oben her verletzte Rechte finden knnte. In einzelnen Stndekammern wurden Antrge auf (Errichtung eines unabhngigen und unparteiischen Bundes-gerichts gestellt, wie Preußen ein solches schon bei Beratung der Bundesakte 1814 herzustellen gesucht hatte, leider wegen des Widerspruchs Bayerns und Wrttembergs vergebens. Und so leitete diese, von Haus freiheit-liehe, hannoversche Frage durch die Gemeinsamkeit des Interesses, welches alle konstitutionellen deutschen Staaten an der Hufrechterhaltung des ver-

7. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 144

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
144 endlich die dem Staatsgrundgesetze zur Last gelegte Verletzung wesent-licher Kniglicher Rechte angeht, so bleibt den untertnigst Unter-zeichneten in bezug auf diese schwerste, aber gnzlich unentwickelt gebliebene Anklage nichts anders brig, als daran zu erinnern, da das Knigliche Publikationspatent vom 26. September 1833 sich gerade die Sicherstellung der landesherrlichen Hechte ausdrcklich zum Ziele nimmt, da die deutsche Bundesversammlung, welche gleichzeitig mit den stndischen Verhandlungen der das Staatsgrundgesetz eine Kommission gerade zu demselben Ziele aufstellte, keine Rge derart jemals ausgesprochen hat, da vielmehr das Staatsgrundgesetz dieses Knigreichs in ganz Deutschland das Lob weiser Migung und Um-ficht gefunden hat. Wenn daher die untertnigst Unterzeichneten sich nach ernster Erwgung der Wichtigkeit des Falles nicht anders berzeugen knnen, als da das Staatsgrundgesetz seiner Errichtung und seinem Inhalte nach gltig sei, so knnen sie auch, ohne ihr Gewissen zu verletzen, es nicht stillschweigend geschehen lassen, da dasselbe ohne weitere Untersuchung und Verteidigung von feiten der Berechtigten allein auf dem Wege der Macht zugrunde geht. Ihre unabweis-liche Pflicht vielmehr bleibt, wie sie hiermit tun, offen zu erklären, ba sie sich durch ihren auf das Staatsgrundgesetz geleisteten Cid fort-whrend verpflichtet halten mssen, und daher weder an der Wahl eines Deputierten zu einer auf andern Grundlagen als denen des Staatsgrundgefetzes berufenen allgemeinen Stndeversammlung teilnehmen. noch die Wahl annehmen, noch endlich eine Stndeversamm-lung, die im Widerspruche mit den Bestimmungen des Staatsgrund-' gesetzes zusammentritt, als rechtmig bestehend anerkennen drfen. Wenn die ehrerbietig unterzeichneten Mitglieder der Landesuniversitt hier als einzelne auftreten, so geschieht es nicht, weil sie an der Gleichmigkeit der berzeugung ihrer Kollegen zweifeln, sondern weil sie so frh als mglich sich vor den Konflikten sicherzustellen wnschen, welche jede nchste Stunde bringen kann. Sie sind sich bewut, bei treuer Wahrung ihres amtlichen Berufs die studierende Jugend stets vor politischen Extremen gewarnt und, so viel an ihnen lag, in der Anhnglichkeit an ihre Landesregierung befestigt zu haben. Hlleirt das ganze (Belingen ihrer Wirksamkeit beruht nicht sicherer auf dem wissenschaftlichen Werte ihrer Lehren als auf ihrer persnlichen Unbescholtenheit. Sobald sie vor der studierenden Jugend als Männer erscheinen, die mit ihren (Eiden ein leichtfertiges Spiel treiben, ebensobald ist der Segen ihrer Wirksamkeit dahin. Und was wrde Sr. Majestt dem Könige der Eid unserer Treue und Huldigung be-deuten, wenn er von solchen ausginge, die eben erst ihre eidliche Versicherung freventlich verletzt haben? 5. E. Dahlmann, E. fllbrecht, Jakob Grimm, Wilhelm Grimm, G. (Bervinus, h. Ewald, Wilhelm Weber.

8. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 267

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
267 7. Aufzeichnung Kaiser Wilhelms am Schlsse des Jahres H878* flbamt, Buch von Kaiser Wilhelm usw. Berlin, 31. Dezember 1878, V211 Uhr abends. (Es geht ein Jahr zu Ende, das fr mich ein verhngnisvolles sein sollte. Ereignisse von erschtternder Rrt trafen mich am 11. Ittai und am 2. Juni. Die krperlichen Leiden traten zurck gegen den Schmerz, da preuische Landeskinder eine Tat vollbrachten, die am Schlsse meiner Lebenstage doppelt schwer zu berwinden war und mein herz und Gemt fr den Rest meiner Tage finster erscheinen lassen! Doch mu ich mich ergeben in den Willen Gottes, der dies alles zulie, aber zugleich seine Gnade und Barmherzigkeit walten lie, da er mir nicht nur das Leben erhielt, sondern mich in einer Weise gesunden lie, die mich zu meinen Berufsgeschften wieder fhig machte. So preise ich Gott fr diese seine Fhrung, in der ich zugleich eine Mahnung erkenne, mich zu prfen, che ich vor dem Richterstuhl des Allmchtigen erscheinen soll! Daher erblicke ich in den so sichtbar gewordenen Ereignissen eine gnadenvolle Fhrung Gottes, die zum Guten führen soll, wie alles, was von ihm in Leid und Freude uns trifft. Darum preise ich die Vorsehung fr die schmerzensvollen Ereignisse des ablaufenden Jahres. Sie haben mir auch Erhebendes gebracht durch die Teilnahme, die mir von allen Seiten zuteil wurde. Zunchst findet hier meine Gemahlin meinen heien Dank fr ihre Liebe und Teilnahme, die sie mir, selbst leidend, schenkte, demnchst meine Tochter, die mit kindlicher Liebe mich pflegte und mir so wohl tat. Rite Familienmitglieder nah und fern finden hier meinen liebevollen Dan! fr alles, was sie mir Teilnehmendes in der Schmerzenszeit bewiesen. Riten denen, die in so berraschender Weise meiner gedachten, gebhrt hier mein inniger Dank. Und woher kam diese Teilnahme? von wo anders als vom Allmchtigen, dessen Fhrung es wollte, da ich in der Welt so gestellt wurde, da seine Gnade sich jedermann einprgte, die der mir waltete. Und in dieser Waltung erkenne ich wiederum feine Liebe und Barmherzigkeit, da er mich ausrstete, feinen Willen hier auf Erden zu vollfhren, und er mich und mein Volk wrdig fand, das bertragene Pfund zu verwalten. Hifo wiederum nur Gottes Gnade preise ich in allem, was mir von Menschen in der Leidenszeit Gutes zuteil ward. Rber nicht blo in dieser Leidenszeit zeigte sich die Teilnahme, sondern jederzeit habe ich sie in einem Mae empfangen, das weit der das Verdienst ging, mit dem ich jenes Pfund verwalten konnte. Die Menschen haben meine Schwchen und Fehler bersehen wollen; aber der, der sie kennt, wolle mir dereinst ein barmherziger Richter sein, wo ich die Lehren und Weisungen des eingebornen Sohnes des himmlischen Vaters nicht achtete! Herr, dein Wille geschehe im Himmel, also auch auf Erden. 3m Glauben ist die Hoffnung und die himmlische Liebe der Weg dahin! Rmen! Wilhelm.

9. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 43

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
43 persnlichen Stand des Besitzers begrndete Einschrnkung und Suspension gewisser gutsherrlichen Rechte fallen gnzlich weg . . . 2. Freie Wahl des Gewerbes. Jeder Edelmann ist ohne jeden Nachteil seines Standes befugt, brgerliche Gewerbe zu treiben; und jeder Brger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Brger- und aus dem Brger- in den Bauernstand zu treten. Aushebung der Erbuntertnigkeit. 10. Nach dem Datum dieser Verordnung entsteht fernerhin kein Untertnigkeitsverhltnis, weder durch Geburt, noch durch Heirat, noch durch bernehmung einer untertnigen Stelle, noch durch Vertrag. ii. Hit der Publikation der gegenwrtigen Verordnung hrt das bisherige Untertnigkeitsverhltnis derjenigen Untertanen und ihrer Weiber und Rinder, welche ihre Bauerngter erblich, oder eigentmlich, oder erb-zinsweise, oder erbpchtlich besitzen, wechselseitig gnzlich auf. 12. mit dem Martinitage ein tausend acht hundert und zehn hrt alle Gutsuntertnigkeit in Unsern smtlichen Staaten auf. Nach dem Martini-tage 1810 gibt es nur freie Leute, so wie solches auf den Domnen in allen Unsern Provinzen schon der Fall ist, bei denen aber, wie sich von selbst versteht, alle Verbindlichkeiten, die ihnen als freien Leuten ver-mge des Besitzes eines Grundstckes, oder vermge eines besondern ver-trges obliegen, in Kraft bleiben. Nach dieser Unserer Allerhchsten Willensmeinung hat sich ein jeder, den es angeht, insonderheit aber Unsre Landeskollegia und brigen Be-Hrden, genau und pflichtmig zu achten, und soll die gegenwrtige ver-ordnung allgemein bekannt gemacht werden. Urkundlich unter Unserer hchsteigenhndigen Unterschrift. Friedrich Wilhelm. Schrtter. Stein. Schrtter Ii. 32. von den Rechten und Verhltnissen der Stadtver- ordneten. pertz, a. a. . Aus der Stdteordnung. Tit. Vi, Abschnitt Ii. 108. Die Stadtverordneten erhalten durch ihre Wahl die unbe-schrnkte Vollmacht, in allen Angelegenheiten des Gemeinwesens der Stadt, die Brgergemeine zu vertreten, smtliche Gemeineangelegenheiten fr sie zu besorgen und in betreff des gemeinschaftlichen Vermgens, der Rechte und der Verbindlichkeiten der Stadt und der Brgerschaft, namens der-selben, verbindende Erklrungen abzugeben. 109. Besonders sind sie befugt und verpflichtet, die zu den ffent-lichen Bedrfnissen der Stadt ntigen Geldzuschsse, Leistungen und Lasten auf die Brgerschaft zu verteilen und zu deren Aufbringung ihre Ein-

10. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 28

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
28 Huftrage des Staates, der andere fr die Stnde einer Provinz und der dritte fr irgendeine Stadt. Wenn die Sache nicht so sehr traurig gewesen wre, htte man darber lachen knnen. 1(9* wirtschaftliche Maregeln Steins 5807. Bcguclins Denkwrdigkeiten. In betreff der inneren Verwaltung fand Stein es lcherlich, groe Vernderungen in einem Lande vornehmen zu wollen, der das wir in keiner lveise frei verfgen konnten, aber er fand es angemessen, im geheimen die knftige Verwaltung vorzubereiten und schon jetzt verord-nungen zu erlassen, die der Zeit, dem Geiste der Nation und der bedrngten Lage des Staates entsprachen. Zu diesem Behufe erlie er das Edikt vom 9. Oktober (1807), durch welches eine wahrhafte Sklaverei gnzlich abgeschafft wurde. Jeder Gutsbesitzer konnte fordern, da die Shne und Tchter seiner Gutsuntertanen ihm fr einen migen Lohn dienten, der ebenso, wie ihre Bekstigung, durch die Provinzialgesetze festgesetzt war. Dieses Recht hrte auf. Jedermann bekam die Befugnis, adlige Gter zu kaufen, mochte er Brger ober Bauer fein. Jeder Gutsbesitzer durfte mit feinem Gute machen, was er wollte, einen Teil bavon verkaufen ufw. Dieses (Ebikt brachte eine lebhafte Hufregung hervor. Mehrere Gutsbesitzer erhoben ein groes Geschrei barber, anbere bewunderten es, und die vernnftigen Leute muten zugestehen, ba es das sicherste Mittel war, die Industrie und den Nationalwohlstand zu heben. Die ungeheuren Verluste, die der Krieg verursacht hatte, machten es den Grundeigentmern unmglich, ihre hypothekenschulden im Falle einer Knbigung von feiten der Glubiger zu bezahlen. Die Seltenheit des baren Gelbes gab bemselben einen bertriebenen tert, und die Glubiger fingen beshalb an, zu knbigen. Dieses Verfahren wrbe alle Grundbesitzer ruiniert haben, und man erlie daher vor der Hnkunft Steins ein (Ebikt, kraft beffen die Gutsbesitzer weber Kapital noch Zinsen zu bezahlen brauchten, wenn sie durch den Krieg gelitten hatten, hinsichtlich der Zinsen war bies die schndeste Ungerechtigkeit gegen die Glubiger, die darber htten verhungern knnen. Stein machte diesem Mibrauch ein Ende. Man erlie ein Moratorium1) hinsichtlich der Kapitalien auf drei Jahre, verpflichtete aber die Gutsbesitzer, die Zinsen pnktlich zu zahlen. (24. November 1807.) (Eine dritte Verordnung erschien der das unter dem Namen Tresor- _ scheine2) bekannte Papiergeld. Dieses Papier- hatte bis zum Hnfange des Krieges feinen vollen toert. (Es gab Bureaus, die jedem auf verlangen !) Dergl. hierzu Lehmanns Stein-Biographie. 2. Bd., S. 271, 292295. --) Ebenda: S. 163 ff.
   bis 10 von 20 weiter»  »»
20 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 20 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 0
8 0
9 0
10 6
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 1
25 8
26 15
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 1
36 0
37 3
38 0
39 5
40 0
41 1
42 0
43 0
44 0
45 8
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 0
3 1
4 0
5 0
6 0
7 0
8 3
9 2
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 1
16 1
17 7
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 1
35 0
36 1
37 0
38 2
39 0
40 0
41 12
42 0
43 0
44 0
45 2
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 6
53 0
54 0
55 0
56 0
57 0
58 0
59 0
60 5
61 1
62 0
63 6
64 0
65 0
66 1
67 0
68 12
69 1
70 0
71 1
72 8
73 0
74 0
75 0
76 0
77 1
78 0
79 0
80 1
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 7
93 0
94 1
95 0
96 0
97 0
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 5
1 2
2 2
3 14
4 4
5 20
6 0
7 85
8 4
9 7
10 0
11 3
12 6
13 2
14 0
15 0
16 8
17 64
18 5
19 12
20 0
21 5
22 0
23 0
24 3
25 1
26 5
27 0
28 1
29 6
30 18
31 2
32 0
33 125
34 0
35 79
36 4
37 0
38 0
39 38
40 20
41 0
42 0
43 8
44 14
45 2
46 2
47 4
48 0
49 7
50 12
51 4
52 46
53 39
54 155
55 21
56 0
57 3
58 10
59 66
60 22
61 19
62 20
63 2
64 3
65 61
66 1
67 79
68 2
69 23
70 2
71 62
72 0
73 12
74 7
75 3
76 4
77 1
78 7
79 11
80 10
81 61
82 5
83 1
84 1
85 2
86 9
87 3
88 7
89 1
90 1
91 11
92 38
93 3
94 0
95 0
96 0
97 3
98 11
99 41
100 59
101 3
102 14
103 15
104 0
105 2
106 7
107 0
108 0
109 2
110 5
111 18
112 4
113 2
114 5
115 0
116 7
117 10
118 0
119 5
120 0
121 28
122 4
123 8
124 5
125 1
126 5
127 12
128 0
129 14
130 2
131 14
132 2
133 1
134 0
135 1
136 133
137 1
138 0
139 3
140 20
141 17
142 6
143 10
144 5
145 41
146 0
147 1
148 19
149 0
150 19
151 62
152 20
153 2
154 5
155 28
156 35
157 24
158 1
159 0
160 0
161 10
162 0
163 0
164 1
165 13
166 29
167 2
168 1
169 6
170 4
171 0
172 12
173 27
174 12
175 42
176 17
177 54
178 0
179 29
180 1
181 1
182 26
183 89
184 4
185 0
186 1
187 0
188 4
189 1
190 0
191 6
192 0
193 0
194 8
195 0
196 15
197 2
198 11
199 12